Die gerichtliche Praxis zur Unterstellung von Betrieben unter allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (nachfolgend: GAV, plural: GAVs) wirft insbesondere im Bauhauptgewerbe erhebliche Fragen auf. Im Zentrum steht dabei die Auslegung des betrieblichen und persönlichen Geltungsbereichs allgemeinverbindlich erklärter Branchen-GAVs, namentlich des GAV FAR. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen einzelne Tätigkeiten zur Unterstellung führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gerichtliche Praxis immer konkrete Streitigkeiten betreffen und prozessuale Fehler deshalb eine erhebliche Bedeutung erlangen können. Für Unternehmen muss möglichst leicht erkennbar sein, ob sie einem GAV unterstehen. Dies entspricht an sich auch der Auffassung des Bundesgerichts. Dennoch erscheinen gerade vor…