Nicht immer lassen sich Streitigkeiten einvernehmlich lösen, weshalb in solchen Fällen eine behördliche oder gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist.
Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur rechtlich, sondern setzen auch unser taktisches und psychologisches Geschick bei der Vertretung ein.
Nicht selten ergeben sich auch während eines laufenden Prozesses Möglichkeiten, eine gütliche Einigung zu finden.
Unsere Kompetenzen auf einen Blick
- Zivilprozessrecht, wie etwa die Vertretung vor Schlichtungsbehörden und staatlichen Gerichten
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, namentlich im Rahmen von Betreibungsverfahren, Rechtsöffnungsverfahren, Nachlassverfahren, Konkursen und Liquidationen
- Öffentliches Verfahrensrecht, wie etwa die Vertretung vor Verhaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten