Unsere Aufwendungen verrechnen wir auf Stundenbasis.
Im Rahmen des Erstgespräches werden wir mit Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung treffen.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so raten wir Ihnen dazu, noch vor dem ersten Gespräch mit uns mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und Ihren Fall dort anzumelden.
Dadurch erlangen Sie zeitnah Klarheit darüber, ob und welche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden.