I. Ausgangslage Mietliegenschaften werden regelmässig mit Fremdkapital finanziert. Aus diesem Grund sind die zu bezahlenden Mietzinsen an den Hypothekarzins gekoppelt. Weil die Vermieter regelmässig einen Teil der vereinnahmten Mietzinsen für die Verzinsung ihrer Hypotheken aufwenden, sind sie bei einem Anstieg des Hypothekarzinses berechtigt, die Mietzinsen zu erhöhen.Umgekehrt haben die Mieter bei sinkenden Hypothekarzinsen Anspruch auf eine Mietzinssenkung.Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den im Mietrecht relevanten hypothekarischen Referenzzinssatz letztmals per 3. März 2020 von 1.5% auf 1.25% gesenkt.Das bedeutet, dass bei Mietzinsen, die sich auf einen höheren Referenzzinssatz als 1.25% stützen, grundsätzlich ein Senkungsanspruch für die Mieter besteht.Anzumerken ist jedoch, dass…