Autor: Patrik Howald

Patrik Howald ist Rechtsanwalt und selbständiger Partner bei der Fischer Rechtsanwälte AG in Zürich. Neben seiner Tätigkeit als nebenamtlicher Handelsrichter berät und vertritt er Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen allgemeines Vertragsrecht, Versicherungs-, Arbeits-, Miet- und Strafrecht sowie Strassenverkehrsrecht.

Neuer Partner bei Fischer Rechtsanwälte AG Es ist uns eine ausserordentliche Freude, Rolf Müller als Partner bei uns begrüssen zu dürfen.Rolf Müller ist seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht tätig, mehrheitlich als Vertreter von Arbeitgebern. Er verfügt über grosse Erfahrung und vertiefte Kenntnisse im privaten Arbeitsvertragsrecht, im Gesamtarbeitsvertrags-, im öffentlichen Arbeits- und öffentlichen Personalrecht. Seit 1995 referiert Rolf Müller regelmässig, unter anderem für die Stiftung CAMPUS Sursee und die WEKA Business Media AG wie auch für Unternehmen und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber. Seit 2009 trägt er den Titel Fachanwalt SAV Arbeitsrecht. Schön, Dich bei uns zu wissen, Rolf!

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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeberinnen bestehende Lohnforderungen von Arbeitnehmerinnen mit Gegenforderungen verrechnen. Nicht selten führt dies zum Streit. Vorliegender Artikel soll aufzeigen, ob und inwieweit eine derartige Verrechnung durch die Arbeitgeberin überhaupt zulässig ist. Von RA Patrik Howald Wie können Gegenforderungen entstehen?Ein Fall aus der Praxis In unserem Fall verweigert die Arbeitgeberin am Monatsende die Lohnzahlung mit dem Hinweis, die Arbeitnehmerin hätte mit dem Firmenfahrzeug ein Kollisionsereignis verursacht und ihr damit einen Schaden zugefügt. Dieser Schaden sei mangels Vollkaskodeckung nicht versichert, weshalb die Arbeitnehmerin dafür aufzukommen habe. Die Verrechnung von Forderungen generell Die Verrechnung von…

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