Nachdem Grossbritannien 2016 entschieden hat, aus der EU auszutreten, wurde der Austritt per 31. Januar 2020 vollzogen.
Im Austrittsabkommen haben sich Grossbritannien und die EU auf eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2020 geeinigt, während der Grossbritannien einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt war.
Damit war auch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU noch bis zum 31. Dezember 2020 auf britische Staatsangehörige anwendbar und stellte diese den EU/EFTA-Bürgerinnern und -Bürgern gleich.
Seit 1. Januar 2021 können sich britische Staatsangehörige nicht mehr auf das FZA berufen. Sie gelten neu als Drittstaatenangehörige.
Massgebend bei einem Stellenantritt in der Schweiz sind somit in erster Linie die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).
Arbeitsbewilligung für die Schweiz
Für den Stellenantritt in der Schweiz benötigt der Arbeitnehmende ab dem ersten Tag eine
Arbeitsbewilligung, welche von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber beantragt werden muss.
Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen.
- Der Inländervorrang wird gewahrt. Vorrang geniessen Schweizerinnen und Schweizer,
EU27 / EFTA-Staatsangehörige, Niedergelassene sowie zur Erwerbstätigkeit berechtigte
Ausländerinnen und Ausländer und vorläufig Aufgenommene. - Erfüllung der Stellenmeldepflicht durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber, soweit
erforderlich. - Gute Qualifikation des Arbeitnehmenden. Als gut qualifiziert gelten Führungskräfte,
Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte, in erster Linie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschul-Abschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung. - Einhaltung der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.
Je länger der Erwerbsaufenthalt geplant ist, desto höher sind die Erwartungen an eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld. Von Bedeutung sind die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter.
Bestimmungen für britische Staatsangehörige
Für britische Staatsangehörige hat der Bundesrat separate Kontingente beschlossen. Für das Jahr 2021 stehen schweizweit 2100 Aufenthalter- sowie 1400 Kurzaufenthalter-Bewilligungen zur
Verfügung.
Für Entsendungen gilt seit dem 1. Januar 2021 das am 14. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA).
Das SMA sieht vor, das bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende aus dem Vereinigten Königreich für Arbeitseinsätze bis 90 Tage pro Jahr fortzuführen.
Für weitergehende Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie auch im Verfahren zum Erhalt einer Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung.